Deutschland hat das Klimaaktionsprogramm 2030 verabschiedet. Ziel ist, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 auf 55% von 1990 reduziert werden. Im Energiesektor müssen die Emissionen bis 2030 auf 175 bis 183 MtCO2 reduziert werden, indem die kohlebefeuerte Stromerzeugung schrittweise eingestellt und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert wird. Kohlekraftwerke sollen bis 2030 nur 17 GW Strom erzeugen und bis 2038 offline sein. Als Ausgleich werden die erneuerbaren Energien im Jahr 2030 65 % des Stromverbrauchs ausmachen und die derzeitige Obergrenze von 52 GW für förderfähige Solarstromanlagen gestrichen.
Das Programm sieht unter anderem die Einrichtung eines nationalen Emissionshandelssystems ab 2021 für Unternehmen vor, die Heizöl und Kraftstoffe für Fahrzeuge verkaufen. Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Gas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, werden ein Zertifikat für jeden tCO2-Ausstoß der von ihnen verkauften Produkte benötigen. Der Preis wird im Voraus festgelegt werden und wird bei 10 €/tCO2 beginnen, bis 2025 auf 35 €/tCO2 steigen und ab 2026 (innerhalb eines festen Bereichs) marktgerecht festgelegt werden. Die Endverbraucher werden von Ausgleichszahlungen profitieren: von 2021 bis 2026 werden Menschen, die 21 km oder weiter von der Arbeit entfernt leben, einen Ausgleich von 0,35 €/km zu den Kraftstoffpreisen erhalten. Darüber hinaus wird die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten ab Januar 2020 auf 7% (von 19%) gesenkt und die Wohngeldleistungen um 10% erhöht werden.
Die Regierung hat sich auch verpflichtet, bis 2025 einen Masterplan für den Ausbau der Infrastruktur der Elektrofahrzeug-Ladestationen zu erstellen, um bis 2030 7 bis 10 Millionen in Deutschland zugelassene Elektrofahrzeuge zu erreichen. Ein Prämienprogramm für den Kauf von Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeugen soll fortgesetzt und erweitert werden, um den Kauf von Fahrzeugen unter 40.000 Euro zu ermöglichen, und bei Erstzulassungen und Nachrüstungen von Elektrofahrzeugen wird zunächst keine Kfz-Steuer erhoben (bis Ende 2025). Außerdem wird die Erstzulassungssteuer auf der Grundlage der CO2-Emissionen pro Kilometer erhoben und schrittweise über das Niveau von 95 gCO2/km angehoben. Um den Übergang zu effizienteren Verkehrswegen zu unterstützen, wird Deutschland ab 2021 1 Mrd. €/Jahr in den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs investieren und ab 2025 2 Mrd. €/Jahr. Die Deutsche Bahn wird bis 2030 86 Mrd. € für den Ausbau der Eisenbahn (für Fahrgäste und Waren) bereitstellen, und der Staat wird von 2020 bis 2030 1 Mrd. €/Jahr in die Modernisierung und Elektrifizierung der Eisenbahnen investieren.
Der Bausektor repräsentiert 14% der CO2-Emissionen in Deutschland, d.h. 120 MtCO2/Jahr, die bis 2030 auf 72 MtCO2/Jahr reduziert werden sollen. Mit dem Programm wird ein Zuschuss für die Gebäudesanierung eingeführt werden, z.B. werden 40% der Kosten für den Ersatz von Öl- und Gaszentralheizungen in Form eines "Ersatzbonus" gefördert werden. Die Installation dieser Systeme wird ab 2026 vom Markt verbannt werden. Auch andere Energieeffizienzmaßnahmen werden steuerlich abzugsfähig sein.
Das Klimaaktionsprogramm 2030 umfasst auch Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Industrie. Darüber hinaus wird Deutschland weiterhin Wasserstoffoptionen prüfen - eine Wasserstoffstrategie soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein - sowie die Produktion von Batteriezellen und die Forschung und Entwicklung im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS).
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