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Deutschland zieht die Frist zur Erreichung der Klimaneutralität auf 2045 vor

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, der die Frist für das Erreichen der Klimaneutralität auf 2045 vorverlegt und das Ziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG) von 55 auf 65% bis 2030 im Vergleich zu 1990 verschärft. Darüber hinaus will das Land die THG-Emissionen bis 2040 um 88% gegenüber 1990 reduzieren. Der Großteil der zusätzlichen Reduktion wird aus dem Energiesektor und der Industrie kommen. Der Text berücksichtigt auch natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore und stärkt die Rolle des Expertenrats für Klimawandel durch die Erweiterung seiner Kompetenzen.



Darüber hinaus hat das deutsche Kabinett ein Klimasofortprogramm beschlossen, das zusätzliche 8,1 Mrd. Euro für Klimaschutzmaßnahmen in den nächsten fünf Jahren vorsieht. Das Land hat 4,5 Mrd. € für energieeffiziente Gebäude und 650 Mio. € für die Dekarbonisierung der Industrie bereitgestellt, unter anderem zur Finanzierung von Carbon Contracts for Difference (CCfD).



Im April 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Deutschlands Klimagesetz aus dem Jahr 2019 teilweise verfassungswidrig ist, da die Regelung wesentliche Lasten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) irreversibel auf Zeiträume nach 2030 verschiebt. Folglich musste Deutschland sein Klimagesetz bis Ende 2022 aktualisieren, um klarere Reduktionsziele für THG-Emissionen für die Zeit nach 2030 festzulegen.

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