Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Gesetzgebungsstrategie zum Kohleausstieg veröffentlicht, um die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" umzusetzen. Ziel ist die Reduzierung der Kohlekapazität auf 30 GW im Jahr 2022 (davon 15 GW Braunkohlekraftwerke) und auf 17 GW im Jahr 2030 (9 GW Braunkohle), um im Jahr 2038 eine Nullkohlekapazität zu erreichen. Deutschland verfügt derzeit über rund 41 GW Kohlekraftwerkskapazität, die 2018 mehr als ein Drittel der Stromerzeugung des Landes lieferte.
Im Mai 2019 genehmigte die Bundesregierung die Eckpunkte des Strukturförderprogramms für Kohlebergbauregionen und stellte bis 2038 eine finanzielle Unterstützung von 40 Mrd. € für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zur Verfügung. Das Ministerium arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der in Kürze der Regierung vorgelegt wird. Das Kohleausstiegsgesetz soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
Dem Entwurf zufolge wird Deutschland die Ausgleichszahlungen für die Stilllegung von Kohle ausschreiben: Die Betreiber von Kohlekraftwerken werden einen Preis für die Stilllegung ihres Kraftwerks anbieten, und diejenigen mit den niedrigsten Kosten pro CO2-Emission erhalten einen Ausgleich.
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