Direkt zum Inhalt

Europäische Kommission hält trotz der Aufforderungen zur Verzögerung an der EU-ETS-Frist fest

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den 30. April 2020 als Frist für die Abgabe von Emissionszertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems (ETS) durch europäische Unternehmen beizubehalten, da die bestehenden Regeln den Unternehmen genügend Flexibilität bieten, um zu diesem Zeitpunkt verifizierte Emissionsberichte einzureichen.

Im Rahmen des EU-ETS müssen Energieversorger, große Industrieunternehmen und Fluggesellschaften, die in Europa tätig sind, ihre jährlichen ETS-Emissionen bis zum 31. März melden und die Berechtigungen zur Abdeckung der Emissionen bis zum 30. April abgeben. Einige Industrielobbys haben im Zusammenhang mit geschlossenen Fabriken Verzögerungen gefordert - die polnische Regierung schlug auch vor, das gesamte ETS wegen der Coronavirus-Epidemie zu stoppen -, während Umweltgruppen befürchten, dass Verzögerungen den Kohlenstoffmarkt stören könnten.

Die Preise für das EU-ETS fallen aufgrund der weltweiten wirtschaftlichen Abschaltung; im März 2020 fiel der Durchschnittspreis um fast 40% von 25 €/tCO2 auf 15 €/tCO2, ein fast zweijähriges Tief. Ein solch niedriger Preis kann die Rentabilität von Stein- und Braunkohlekraftwerken verbessern, die ihren Betrieb angesichts der hohen Kohlenstoffpreise im Jahr 2019 einschränken mussten.

 
Global energy reports

Interessiert an globaler Energiemarktforschung ?

Der renommierte Online-Informationsdienst von Enerdata bietet aktuelle Marktberichte aus über 110 Ländern mit wertvollen Marktdaten und Analysen sowie einen täglichen Newsfeed zu den Öl-, Gas-, Kohle- und Energiemärkten.

Mit diesem benutzerfreundlichen Tool erhalten Sie die wichtigsten Elemente Ihres Unternehmens auf dem Inlandsmarkt, einschließlich Marktstruktur, Organisation, Akteure, Projekte und Geschäftsperspektiven.

Probe anfordern Kontaktieren Sie uns