Der EU-Rat hat eine Empfehlung angenommen, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihren Gasverbrauch bis zum 31. März 2025 um mindestens 15 % im Vergleich zu ihrem durchschnittlichen Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2022 zu senken. Die Empfehlung zielt darauf ab, den Mitgliedstaaten bis zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2023/1791 und (EU) 2023/2413 über Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Jahr 2025 Zeit zu verschaffen, um angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu ergreifen (einschließlich besonderer Umstände wie Desynchronisierung, isolierte Netze und begrenzte Verbindungskapazitäten). Sie empfiehlt auch die Beibehaltung anderer bestehender Maßnahmen im Rahmen der Verordnung zur Nachfragereduzierung, wie z. B. die Überwachung und Berichterstattung über die Verringerung der Gasnachfrage in den einzelnen Sektoren und die Unterrichtung der Kommission, falls neue Maßnahmen angenommen werden.
Im Juli 2022 verabschiedete der EU-Rat eine Verordnung über eine freiwillige Reduzierung der Erdgasnachfrage um 15 % als dringende Reaktion auf die Energiekrise, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine verursacht wurde. Die Maßnahme wurde 2023 um ein Jahr verlängert und wird am 31. März 2024 außer Kraft treten. Dank der Maßnahmen ist es der EU gelungen, im Jahr 2023 rund 65 Mrd. m³ russisches Gas schrittweise aus dem Verkehr zu ziehen, vor allem in Haushalten und Industrie.
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