Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 4 Mrd. EUR genehmigt, mit der die deutsche Industrie, die dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) unterliegt, bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützt werden soll. Sie ist der Auffassung, dass die Maßnahme mit den europäischen und nationalen Umweltzielen in Einklang steht und mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Um in den Genuss der Regelung zu kommen, müssen die Dekarbonisierungsprojekte von großen industriellen Emittenten durchgeführt werden, die dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen (in den Sektoren Chemie, Metall, Glas oder Papier), und sie müssen eine Emissionsreduzierung von 60 % innerhalb von drei Jahren und von 90 % innerhalb von 15 Jahren im Vergleich zu den besten verfügbaren konventionellen Technologien auf der Grundlage der ETS-Benchmarks erreichen.
Sie werden im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens auf der Grundlage des niedrigsten beantragten Beihilfebetrags pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen und des Tempos der Emissionsreduzierung ausgewählt. Sobald sie ausgewählt sind, erhalten sie 15-jährige variable jährliche Zuschüsse im Rahmen von zweiseitigen Differenzverträgen, den so genannten "Klimaschutzverträgen". Das System wird teilweise aus der Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (RRF) finanziert.
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