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Griechenland schlägt eine Vorgabe von 60 % Strom aus erneuerbaren Energien für neue Rechenzentren vor

Das griechische Ministerium für Umwelt und Energie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der detaillierte Vorschriften für die Entwicklung von Rechenzentrumsprojekten im Land festlegt (Erklärung des Ministeriums vom 10.10.2026). „Mit dem Gesetzentwurf wird die Europäische Richtlinie 2024/1711 in die nationale Rechtsordnung übernommen und enthält eine Reihe von Vorschriften für einen transparenteren, stabileren und faireren Strommarkt für den Verbraucher“, erklärte das Ministerium.
Der vorgeschlagene Rahmen umfasst folgende Maßnahmen:

  • Investoren in neue Energieinfrastruktur würden die gesamten Kosten für Netzanschlüsse und alle notwendigen Arbeiten zur Verstärkung des Stromnetzes tragen, die sich unmittelbar aus den Anschlüssen der Rechenzentren ergeben.
  • Neue Rechenzentren wären verpflichtet, mindestens 60 % ihres jährlichen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken.
  • Es würde eine Bankbürgschaft in Höhe von 200.000 Euro pro MW geplanter Leistung eingeführt, um spekulative Anträge von Projekten zu verhindern, die noch nicht ausreichend ausgereift sind, aber darauf abzielen, verfügbare Netzkapazitäten zu reservieren.
  • Für die Erteilung eines endgültigen Anschlussangebots würden strengere Investitions- und Umweltkriterien gelten.


Die griechischen Behörden verzeichnen ein stark gestiegenes Interesse an der Errichtung von Rechenzentren. Die beim Unabhängigen Stromübertragungsnetzbetreiber (IPTO bzw. ADMIE auf Griechisch) eingereichten Anträge stiegen im Laufe des Sommers innerhalb von nur zwei Monaten von 5 GW auf 9 GW (Balkan Green Energy News, 12.10.2026).

Über die Rechenzentren hinaus sieht der Gesetzentwurf auch Änderungen bei den Verfahren zum Anschluss an das Stromnetz vor. Verteilungs- und Übertragungsnetzbetreiber wären verpflichtet, alle drei Monate Informationen über die verfügbaren Anschlusskapazitäten nach Regionen zu veröffentlichen.
Der Gesetzentwurf sieht ferner die Einrichtung eines mit 2,3 Mrd. Euro dotierten Fonds zur Dekarbonisierung der Inseln vor, um Projekte zu finanzieren, die darauf abzielen, die Abhängigkeit der griechischen Inseln von der Stromerzeugung aus Öl zu verringern. Zu den förderfähigen Investitionen zählen unter anderem Anlagen für erneuerbare Energien und Energiespeicher.
Der Gesetzentwurf steht bis zum 24. Oktober 2026 zur öffentlichen Konsultation.
 

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