Direkt zum Inhalt

Neue EU-Richtlinie für erneuerbare Energien erhält endgültiges grünes Licht

Richtwert von 2,5 % für ein Ziel von 45 %. Die Mitgliedstaaten werden gemeinsam auf dieses Ziel hinarbeiten und sich darüber hinaus zu sektorspezifischen Zielen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Gebäude, Heizung und Kühlung verpflichten, um die Integration von erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Im Verkehrssektor haben die Mitgliedstaaten die Wahl zwischen einer verbindlichen Reduzierung der Treibhausgasintensität durch erneuerbare Energien um 14,5 % bis 2030 oder einem verbindlichen Anteil von mindestens 29 % erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Sektors. Die Richtlinie legt ein verbindliches Teilziel von 5,5 % für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (erneuerbarer Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe auf Wasserstoffbasis) für den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor fest.

Im Industriesektor ist eine jährliche Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien um 1,6 % verbindlich vorgeschrieben, wobei für die Nutzung von Wasserstoff aus nicht-biologischen Quellen spezifische Ziele gelten (42 % bis 2030 und 60 % bis 2035). Für Gebäude, Heizung und Kühlung gibt es ein indikatives Ziel von mindestens 49 % Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden bis 2030. Die Zielvorgaben für erneuerbare Energien im Wärme- und Kältebereich werden schrittweise erhöht, wobei auf nationaler Ebene bis 2026 ein verbindlicher Anstieg von 0,8 %/Jahr und von 2026 bis 2030 von 1,1 %/Jahr vorgesehen ist.

Die Richtlinie stärkt die Nachhaltigkeitskriterien für die energetische Nutzung von Biomasse, um eine verantwortungsvolle Bioenergieerzeugung zu fördern. Sie zielt auch darauf ab, die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, um die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu verringern.

Die Richtlinie wurde formell verabschiedet und wird in 20 Tagen in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie ist Teil des umfassenderen Pakets Fit for 55", mit dem die Energie- und Klimaziele der EU auf das Ziel ausgerichtet werden, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken. Sie überarbeitet die bestehende Richtlinie, in der ein Ziel von 32 % für erneuerbare Energien bis 2030 festgelegt war.

 

Global energy reports

Interessiert an globaler Energiemarktforschung ?

Der renommierte Online-Informationsdienst von Enerdata bietet aktuelle Marktberichte aus über 110 Ländern mit wertvollen Marktdaten und Analysen sowie einen täglichen Newsfeed zu den Öl-, Gas-, Kohle- und Energiemärkten.

Mit diesem benutzerfreundlichen Tool erhalten Sie die wichtigsten Elemente Ihres Unternehmens auf dem Inlandsmarkt, einschließlich Marktstruktur, Organisation, Akteure, Projekte und Geschäftsperspektiven.

Probe anfordern Kontaktieren Sie uns