Der Schweizer Bundesrat hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Ausschreibungsregeln festlegt, um die neue Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf mindestens 17 TWh im Jahr 2035 und 39 TWh im Jahr 2050 und die Stromerzeugung aus Wasserkraft auf mindestens 37,4 TWh im Jahr 2035 und 38,6 TWh im Jahr 2050 zu erhöhen. Im Jahr 2019 erreichte die neue Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 5 TWh und die Stromerzeugung aus Wasserkraft 41 TWh. Darüber hinaus will das Land bis 2040 2 TWh an im Winter verfügbarer Wasserkraftspeicherproduktion hinzufügen, die durch einen Aufschlag von 0,2 CHFc/kWh (0,18 €c/kWh) finanziert werden sollen. Das Gesetz zielt auch darauf ab, den jährlichen Pro-Kopf-Energieverbrauch bis 2035 um 43% im Vergleich zum Jahr 2000 und um 53% bis 2050 zu senken. Der Stromverbrauch pro Kopf soll bis 2035 im Vergleich zum Jahr 2000 um 13% und bis 2050 um 5% reduziert werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz, das vom Parlament verabschiedet werden muss, eine vollständige Öffnung des Strommarktes vor, um die dezentrale erneuerbare Stromerzeugung zu stärken und neue Modelle (wie Energiegemeinschaften oder Prosumer) zu ermöglichen.
Anfang Juni 2021 lehnten die Schweizer Wähler das neue CO2-Gesetz in einer landesweiten Volksabstimmung ab. Der Text schlug vor, die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren und führte eine Reihe von finanziellen Anreizen ein, wie eine Steuer auf Flugtickets, eine Erhöhung der Steuer auf fossile Brennstoffe und eine Erhöhung des Benzinpreises. Die Einnahmen aus den Steuern wären teilweise in einen zu schaffenden Klimafonds geflossen und teilweise an die Bevölkerung und Unternehmen umverteilt worden.
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