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Die US-Umweltschutzbehörde EPA hebt die Treibhausgasstandards für Kohle- und Gaskraftwerke auf

Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat die Emissionsvorschriften für Treibhausgase (THG) für bestehende und künftige Kohle- und Gaskraftwerke aufgehoben und damit die Möglichkeiten der Behörde eingeschränkt, die Klimagasemissionen des Stromsektors im Rahmen des „Clean Air Act“ zu regulieren (The New York Times, 15.09.2026).

Die Maßnahme hebt eine Verordnung aus dem Jahr 2024 auf, die Emissionsminderungen bei bestehenden Kohlekraftwerken vorschrieb – insbesondere durch CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) – und gleichzeitig bestimmten neuen Gaskraftwerken Emissionsminderungsauflagen auferlegte. Die EPA schätzt, dass die Aufhebung Einsparungen von mehr als 310 Mrd. US-Dollar für Unternehmen und Haushalte mit sich bringen könnte.

Die EPA hat zudem vorgeschlagen, die Rechtsgrundlage dafür aufzuheben, dass Treibhausgasemissionen von Kraftwerken im Rahmen des „Clean Air Act“ als bedeutende Quelle der Luftverschmutzung eingestuft werden – eine Änderung, die künftige Regierungen daran hindern könnte, ohne neue gesetzliche Befugnisse wieder bundesweite Treibhausgasvorschriften für Kraftwerke einzuführen.

Die Aufhebung wurde von Industrieverbänden begrüßt, die argumentierten, sie könne die Netzsicherheit und die Stromerzeugung aus Kohle stärken; von Umweltorganisationen wurde sie jedoch kritisiert, die davor warnten, sie könne die Bemühungen zur Emissionsminderung verlangsamen, und die voraussichtlich gemeinsam mit mehreren US-Bundesstaaten rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen werden.

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