Die Europäische Kommission hat Kernenergie und Erdgas in den Entwurf der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein grünes Kennzeichnungssystem für Investitionen im Energiesektor, da sie den Übergang zu einer überwiegend auf erneuerbaren Energien basierenden Zukunft erleichtern könnten. Kernkraftwerke könnten als umweltfreundlich eingestuft werden, wenn die Projekte keine nennenswerten Schäden" für die Umwelt verursachen und über einen Plan, Mittel und einen Standort für die Abfallentsorgung verfügen. Darüber hinaus müssen Kernkraftwerksprojekte vor 2045 eine Baugenehmigung erhalten. Gasbefeuerte Projekte müssen Emissionen von weniger als 270 gCO2eq/kWh erzeugen, eine umweltschädlichere Anlage ersetzen, bis zum 31. Dezember 2030 eine Baugenehmigung erhalten und bis Ende 2035 die Umstellung auf kohlenstoffarme Gase planen, um als umweltfreundlich zu gelten. Der Vorschlagsentwurf wird von den EU-Ländern und einem Expertengremium bis zum 12. Januar 2022 geprüft werden. Der ergänzende delegierte Rechtsakt wird von der Kommission im Januar 2022 förmlich angenommen.
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